Sofortige Benachrichtigung über erfolgreiche Autorisierungsanfragen eines HändlersIm Falle einer Online-Reservierung ist es manchmal möglich, seine Kreditkarte als Garantie anzugeben und erst vor Ort zu bezahlen. Häufig wird diese vom Händler vorautorisiert. Dabei überprüft er, ob die Karte gültig ist, gesperrt oder ob ein ausreichendes Bezahlungslimit vorhanden ist. Das heißt, der Händler lässt sich einen geringen Betrag (z. B. 1,00 Euro) vom Kreditkarten-Prozessor bestätigen. Sobald ein Händler eine Zahlung autorisiert, erfolgt auf dem Kreditkarten-Belastungskonto (nicht auf dem Girokonto) eine Buchung. Diese meldet Ihr Wecker dann sofort. Der Kreditkartenwecker schlägt also schon an, bevor die Buchung im Online-Banking zu sehen ist. |
Melden Sie sich einfach mit den gewohnten Zugangsdaten im Online-Banking an.
Sollten Sie die Funktion bereits freigeschalten haben, dürfen Sie diesen zweiten Schritt überspringen. Sofern Sie noch keine der Weckfunktionen verwendet haben, wählen Sie unter „Umsätze“ die Funktion „Kontowecker“ und klicken Sie auf „Zur Freischaltung“. Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und bestätigen Sie, indem Sie auf „Freischalten“ klicken. Geben Sie die Angebotsnummer aus den erhaltenen Registrierungsunterlagen in das dafür vorgesehene Feld ein und klicken Sie auf „Weiter“. Um den Vorgang zu beenden, geben Sie die TAN ein und klicken auf „Weiter“.
Wählen Sie sich Ihren gewünschten Kontowecker, in diesem Fall den Kreditkartenwecker, aus und stellen Sie Ihre persönlichen Wünsche ein.
Sie haben Ihre Finanzen nun jederzeit im Blick und dürfen sich ganz entspannt zurücklehnen, da Sie rund um die Uhr über Autorisierungsanfragen und Zahlungen zum ausgewählten Kreditkarten-Belastungskonto informiert werden.
Die kostenfreie App unterstützt Sie bei Ihrem Banking. Sie erteilen Ihre Freigabe individuell und sicher direkt an Ihrem Smartphone oder Tablet. Sie können das pushTAN-Verfahren sowohl mit der App Sparkasse als auch im Online-Banking oder in Verbindung mit Ihrer Finanz-Software nutzen.
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1 Der Hersteller Huawei hat mit der AppGallery einen eigenen Android-App-Store entwickelt und bietet darüber Apps für seine neuen und künftigen Geräte an. Für Huawei-Geräte, die vor dem 9. November 2019 erschienen sind, kann der Google Play Store genutzt werden. Für neuere Geräte (z. B. die Mate-30- und P40-Reihe) ist dies nicht möglich. Besitzer solcher Geräte können die Sparkassen-Apps nicht herunterladen und nutzen. Derzeit finden Abstimmungen zwischen Huawei und der Sparkassen-Finanzgruppe statt, um zu prüfen, ob und wie die Apps der Sparkassen über die AppGallery bereitgestellt werden können. Wir informieren Sie auf dieser Seite, sobald dies der Fall ist.
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